Betreutes Wohnen/ Einzelwohnen
Das Wesentliche an dieser Betreuungsform ist, dass die Jugendlichen ihren Alltag selbst organisieren und nur bei Bedarf ihre BetreuerInnen als Berater und Begleiter einbinden.
Das Wesentliche an dieser Betreuungsform ist, dass die Jugendlichen ihren Alltag selbst organisieren und nur bei Bedarf ihre BetreuerInnen als Berater und Begleiter einbinden.
SGB VIII §§ 27 i. V. m. 34 und §41
HV Märkische Schweiz
Betreutes Jugendwohnen
JHV Potsdam
Jugendwohngemeinschaft „Flügge“
JHV Uckermark
Betreutes Wohnen Stolpe
Betreutes Wohnen Gerswalde
KJH "Heinrich Zille"
Betreutes Wohnen in Gruppen
Betreutes Einzelwohnen
Kinder- und Jugendarbeit kostet selbstverständlich Geld. Unsere Kinder und Jugendlichen sind zumeist sehr bescheiden, aber ein Fahrrad, eine Musikanlage oder eine Ferienreise gehören auch zu ihren Wünschen. Die Unterbringung und die sozialpädagogische Betreuung werden von den Jugendämtern getragen. Diese können aber nicht alle individuellen Wünsche übernehmen, so dass wir über jede finanzielle und materielle Zuwendung von privaten Gebern dankbar sind. Wenn auch Sie unsere Arbeit zum Wohle der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen unterstützen möchten, würden wir uns sehr freuen.