Stationäres Krisenangebot „Fluchtpunkt“

Der Fluchtpunkt ist eine Einrichtung zur Krisenintervention. Es besteht eine Kooperation mit der Kind- und Jugendpsychiatrie des Ernst-von-Bergmann Klinikums Potsdam.
Der Fluchtpunkt gliedert sich in zwei Bereiche, die jeweils 8 Plätze zur Verfügung habe. In beiden Angeboten ist der Aufenthalt auf 3 Monate begrenzt.

  • Der Notdienst
    Hier erfolgt die Krisenaufnahme und erste Abklärung über die nächsten Schritte. Zur Dienstzeit des Jugendamtes wird mit der/m zuständigen Sozialarbeiter*in Kontakt aufgenommen und die nächsten Schritte abgeklärt. Eine Versorgung und Betreuung über die Aufnahme hinaus geschieht nur im Auftrag des zuständigen Jugendamtes.
  • Das Clearing
    Eine Aufnahme im Clearing erfolgt nur im Auftrag des fallzuständigen Jugendamtes. Gemeinsam mit der Familie werden die Aufträge in einem Hilfeplan formuliert. In dieser Zeit muss eine Klärung erfolgen, ob der junge Mensch nach Hause zurückkehrt oder ob eine geeignete Einrichtung nach § 34 SGB VIII gesucht werden muss und die Unterbringung eingeleitet sein.
    In Beratungsgesprächen mit den Eltern und jungen Menschen weiteren Ansprechpartner*innen werden in der Folgezeit, die innerfamiliären Störungen aufgearbeitet und gemeinsam eine Perspektive entwickelt.

Für die Verständigung mit aufgenommen unbegleitete eingereisten minderjährige Flüchtlinge werden Dolmetscher hinzugezogen. Während des Clearings erhalten sie Deutschunterricht. Bei Bedarf erfolgt die Alphabetisierung in einem gesonderten Kurs.

 

"Fluchtpunkt" - JHV

Gesetzliche Grundlagen:
SGB VIII § 27 i. V. m. § 34 und § 42

Zielgruppe:
junge Menschen (0 bis 18 Jahren) in Notsituationen

Ansprechpartnerin:
Konstanze Winkler
Telefon: +49 331 23 01 83 13
Telefax: +49 331 23 01 83 99
konstanze.winkler@gfb-potsdam.de

 

Spendenaufruf

Kinder- und Jugendarbeit kostet selbstverständlich Geld. Unsere Kinder und Jugendlichen sind zumeist sehr bescheiden, aber ein Fahrrad, eine Musikanlage oder eine Ferienreise gehören auch zu ihren Wünschen. Die Unterbringung und die sozialpädagogische Betreuung werden von den Jugendämtern getragen. Diese können aber nicht alle individuellen Wünsche übernehmen, so dass wir über jede finanzielle und materielle Zuwendung von privaten Gebern dankbar sind. Wenn auch Sie unsere Arbeit zum Wohle der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen unterstützen möchten, würden wir uns sehr freuen.