Betreutes Wohnen in Stolpe

Die Räumlichkeiten für das Betreute Wohnen befinden sich auf dem Gelände des Kinder- und Jugendheimes, allerdings getrennt vom Haupthaus. Sie bieten Plätze für 2 Jugendliche, die zuvor in einer Regelwohngruppe oder im Verselbstständigungsbereich unserer Einrichtung gelebt haben und sich nun auf das selbstständige Leben im eigenen Wohnraum vorbereiten.

Sie werden nur noch stundenweise und nach Bedarf betreut, ihnen steht aber immer ein/e AnsprechpartnerIn vor Ort zu Verfügung. Der Grad der Eigenverantwortung erhöht sich stetig. Die Hilfe konzentriert sich auf die Unterstützung der jungen Menschen z. B. bei der Einteilung der finanziellen Mittel und bei Ämtergängen.

Zwischen den jungen Erwachsenen und ihren BetreuerInnen finden außerdem täglich Gespräche statt, in denen ihre schulischen und beruflichen Leistungen reflektiert werden. Denn neben dem Umzug in eine eigene Wohnung ist der Abschluss einer Berufsausbildung das sozialpädagogische Ziel.

 

Betreutes Wohnen Stolpe - JHV

Gesetzliche Grundlagen:
SGB VIII § 27 in Verbindung mit § 34, 35a und § 41

Zielgruppe:
Jugendliche und junge Erwachsene, die sich auf das selbstständige Leben im eigenen Wohnraum vorbereiten

Ansprechpartnerin:
Elisabeth Marchlewitz
Tel.:+49 333388 6918  
Mobil: +49 1520 56 44 957
E-Mail: bereichsleitung.jhv-um@gfb-potsdam.de

 

 

Spendenaufruf

Kinder- und Jugendarbeit kostet selbstverständlich Geld. Unsere Kinder und Jugendlichen sind zumeist sehr bescheiden, aber ein Fahrrad, eine Musikanlage oder eine Ferienreise gehören auch zu ihren Wünschen. Die Unterbringung und die sozialpädagogische Betreuung werden von den Jugendämtern getragen. Diese können aber nicht alle individuellen Wünsche übernehmen, so dass wir über jede finanzielle und materielle Zuwendung von privaten Gebern dankbar sind. Wenn auch Sie unsere Arbeit zum Wohle der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen unterstützen möchten, würden wir uns sehr freuen.

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen auf unserer Website ausschließlich technisch notwendige Cookies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Technisch notwendige Cookies, die allein für die Funktionen und den Betrieb einer Webseite erforderlich sind, bedürfen keiner Einwilligung des Nutzers.